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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

11
April
2025
4 Minuten

Erste Hürde geschafft: EU-Kommission genehmigt Förderrichtlinie für zweite Runde der Klimaschutzverträge

Förderung

Die EU-Kommission hat am 24. März 2025 grünes Licht für die Förderrichtlinie der Klimaschutzverträge gegeben. Mit einem Fördervolumen von 5 Milliarden Euro wurde die Richtlinie beihilferechtlich genehmigt und ebnet damit den Weg für das zweite Gebotsverfahren im Rahmen des Förderprogramms.

Jetzt ist die neue Bundesregierung am Zug: Sie muss entscheiden, ob das erfolgreiche Förderprogramm fortgesetzt wird. Industrieunternehmen warten bereits gespannt auf den offiziellen Förderaufruf zur zweiten Gebotsrunde der Klimaschutzverträge.

Was sind Klimaschutzverträge?

Klimaschutzverträge (KSV) sind ein zentrales Förderinstrument zur Dekarbonisierung der Industrie. Sie basieren auf dem Prinzip der Differenzverträge, auch bekannt als Carbon Contracts for Difference (CCfD). Im Kern gleichen diese Verträge die Differenz zwischen den Produktionskosten klimafreundlicher Technologien und herkömmlicher, CO2-intensiver Verfahren aus. Unternehmen verpflichten sich dabei, selbst in klimafreundliche Investitionen zu investieren, während der Staat die Mehrkosten gegenüber der konventionellen Produktion übernimmt. Besonders innovativ: Die Klimaschutzverträge fördern nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die laufenden Betriebskosten. Förderfähige Projekte werden im Rahmen von Ausschreibungen ausgewählt, wobei vor allem das CO2-Einsparpotenzial und die Kosten der Emissionsminderung eine entscheidende Rolle spielen.

Klimaschutzverträge: Rückblick auf den bisherigen Verlauf des Förderprogramms

Das Förderprogramm für Klimaschutzverträge wurde ursprünglich von der Ampel-Regierung auf den Weg gebracht, bevor diese im November 2024 zerbrach. Der erste Förderaufruf startete im März 2024 und im Oktober 2024 erhielten insgesamt 15 Unternehmen den Zuschlag für eine Förderung im Rahmen der ersten Gebotsrunde.

Bereits im September 2024 leitete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein zweites vorbereitendes Verfahren für die nächste Gebotsrunde ein. Ziel war es, die Förderrichtlinie und den bevorstehenden Förderaufruf weiterzuentwickeln. Dabei wurde das Förderprogramm erstmals für Unternehmen geöffnet, die ihre Industrieanlagen mithilfe von Carbon Capture and Storage (CCS) oder Carbon Capture and Utilization (CCU) – also CO₂-Abscheidung und -Nutzung – dekarbonisieren möchten. Die Resonanz war groß: Rund 130 Unternehmen beteiligten sich am Vorverfahren.

Teilnahmeberechtigt an der eigentlichen zweiten Gebotsrunde sind jedoch nur jene Unternehmen, die am Vorverfahren teilgenommen und vom BMWK zur Angebotsabgabe zugelassen wurden.

Trotz der politischen Unsicherheiten nach dem Regierungsbruch und angesichts der anstehenden Neuwahlen wuchs die Sorge, dass das erfolgreiche Klimaschutzinstrument nicht weitergeführt werden könnte. Hoffnung machte jedoch die Verbändeanhörung zum Entwurf der neuen Förderrichtlinie, die zeigte: Das BMWK hält am Programm fest. Die dafür vorgesehenen Fördermittel waren im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereits eingeplant.

Die neue Entwurfsfassung der Förderrichtlinie brachte wichtige Änderungen:

  • Einsatz von CO₂-Abscheidung und -Nutzung wird offiziell gefördert
  • Mindestgröße der Vorhaben wurde halbiert – von 10 auf 5 Tonnen CO₂-Äquivalente jährlich
  • Nutzung von Wasserstoff wurde vereinfacht

Damit schafft die überarbeitete Richtlinie erweiterte Möglichkeiten für eine nachhaltige Industrieproduktion und stärkt die Investitionssicherheit für Unternehmen, die aktiv zum Klimaschutz beitragen wollen.

Nächster Schritt für die Klimaschutzverträge: Bundesregierung muss Förderaufruf freigeben

Nach der beihilferechtlichen Genehmigung der Förderrichtlinie durch die EU-Kommission liegt der Ball nun bei der neuen Bundesregierung. Sie muss entscheiden, ob das beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereits positiv bewertete Förderprogramm für Klimaschutzverträge fortgeführt wird. Die Chancen stehen gut: Besonders in der Industrie ist das Interesse an der KSV-Förderung hoch. Unternehmen sehen in den Klimaschutzverträgen eine zentrale Möglichkeit, ihre Produktionsprozesse zu dekarbonisieren und so zum Klimaschutz sowie zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beizutragen.

Angesichts der aktuellen globalen Wirtschaftslage könnte die Fortsetzung des Förderprogramms einen wichtigen Impuls für nachhaltiges Wachstum liefern. Ermutigende Signale kommen bereits aus der Arbeitsgruppe „Wirtschaft, Industrie und Tourismus“ von CDU/CSU und SPD. Im Entwurf für den neuen Koalitionsvertrag empfehlen die Parteien ausdrücklich die Fortführung der Klimaschutzverträge. Damit wächst die Hoffnung, dass die Bundesregierung den dringend erwarteten Förderaufruf zeitnah freigibt.

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