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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

18
April
2025
5 Minuten

Koalitionsvertrag 2025: Was ändert sich für Unternehmen in der Energiepolitik?

Gesetzeslage

Mit dem Koalitionsvertrag 2025 stellt die neue Bundesregierung entscheidende Weichen für die künftige Energiepolitik. Geplante Maßnahmen zur Energiewende, zu Energiepreisen, zur Netzinfrastruktur und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien könnten tiefgreifende Auswirkungen auf Unternehmen haben.

Koalitionsvertrag 2025: Änderungen beim Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001

Der neue Koalitionsvertrag 2025 könnte die Verpflichtung zur Einführung eines EnMS für viele Unternehmen neu definieren. Laut aktuellen Plänen sollen die Anforderungen aus dem EnEfG und dem EDL-G künftig nur noch dem EU-Mindestmaß entsprechen. Das würde bedeuten: Der Schwellenwert könnte von 7,5 GWh/a auf rund 23 GWh/a (85 TJ/a) steigen. Unverändert bleibt jedoch die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 – selbst bei möglichen Anpassungen im EDL-G.

Zum jetzigen Zeitpunkt liegt noch keine neue Rechtsgrundlage vor. Ob, wann und in welcher Form Änderungen erfolgen, bleibt abzuwarten. Wir behalten die Entwicklungen genau im Blick und halten Sie über relevante Neuerungen rund um EnMS und gesetzliche Pflichten auf dem Laufenden.

Das EnMS bleibt ein zentraler Baustein für nachhaltige Energieeffizienz. Wir sind weiterhin von seiner Relevanz überzeugt – unabhängig von rechtlichen Änderungen.

Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht möchten wir Ihnen als Ihr Berater die Vor- und Nachteile eines EnMS an die Hand geben – und zeigen, was sie für Ihr Unternehmen bedeuten:

Vorteile:

  • Die erarbeitete Datengrundlage wird langfristig etabliert und bildet die Basis für künftige Modernisierungs- und Investitionsentscheidungen
  • Steigerung der Energieeffizienz und Senkung der Energiekosten
  • Energieziele werden systematisch verfolgt und Maßnahmen in die Umsetzung gebracht
  • Ihr Unternehmen sendet ein starkes, positives Signal an MitarbeiterInnen, BewerberInnen, Kunden und/oder PatientInnen und Finanzinstitute
  • Aufrechterhaltung des Benchmarks energierelevanter Kennzahlen innerhalb des Anwendungsbereichs bzw. der Standorte
  • MitarbeiterInnen werden kontinuierliche für energierelevante Themen sensibilisiert
  • Regelmäßige Schulungen für energierelevanter Personen
  • Stärkung des internen Know-hows zu energieeffizienten Maßnahmen und rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Aufrechterhaltung eines (Energie-)Rechtskatasters
  • Möglichkeit zum Übergang zu einem digitalen Energie-Dashboard mit zahlreichen Funktionen, wie
    • Interaktive Visualisierung energierelevante Kennzahlen und Informationen
    • Standortübergreifender Benchmark
    • Transparente Nachverfolgung von Maßnahmen

Nachteile:

  • Geht in der Regel mit einem höheren Kostenaufwand einher als das Energieaudit nach DIN EN 16247-1
  • Bringt im laufenden Betrieb erfahrungsgemäß einen höheren Eigenaufwand mit sich als ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Weitere energiepolitische Maßnahmen im Koalitionsvertrag: Was geplant ist

Der aktuelle Koalitionsvertrag setzt auf eine transparente, planbare und sozial verträgliche Energiewende. Ziel ist es, Wirtschaft, VerbraucherInnen aktiv einzubinden und zugleich Bürokratie abzubauen. Mieterstrom, Bürgerenergieprojekte und Energy Sharing sollen gezielt gefördert werden, um die dezentrale Energieversorgung zu stärken.

Im Fokus stehen die vollständige Ausschöpfung erneuerbarer Energiequellen – von Wind- und Solarenergie über Bioenergie und Geothermie bis hin zu Wasserkraft.

Ein zentrales Vorhaben: Einführung eines Energie-Monitorings bis Sommer 2025. Dieses Monitoring soll zentrale Kennzahlen zur Versorgungssicherheit, Strombedarf, Netzausbau, zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft liefern.

Ziel ist es, eine datenbasierte Grundlage für zukünftige politische Entscheidungen zu schaffen.

Ein zentrales Ziel des Koalitionsvertrags ist die spürbare Entlastung bei den Energiekosten. Unternehmen und Verbraucher könnten dadurch um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde (kWh) entlastet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende energiepolitische Maßnahmen geplant:

  • Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau
  • Deckelung der Netzentgelte, um mehr Planungssicherheit für Unternehmen und Haushalte zu schaffen
  • Abschaffung der Gasspeicherumlage, um zusätzliche finanzielle Belastungen zu vermeiden
  • Verlängerung der Strompreiskompensation für besonders energieintensive Branchen
  • Einführung eines Industriestrompreises für nicht flexibel steuerbare, energieintensive Unternehmen

Fazit: Für eine nachhaltige Zukunft – mit Weitblick und Verantwortung handeln

Der Koalitionsvertrag 2025 bringt zahlreiche energiepolitische Neuerungen mit sich – viele davon mit unmittelbaren Auswirkungen auf Unternehmen. Auch wenn aktuell noch keine neue Rechtsgrundlage vorliegt und unklar ist, ob, wann und in welcher Form Änderungen erfolgen, steht eines für uns fest:

Nachhaltigkeit beginnt nicht mit einer Pflicht, sondern mit einer Haltung.

Unabhängig von rechtlichen Entwicklungen sind wir überzeugt: Wer jetzt in ein wirksames EnMS investiert, handelt vorausschauend – und sichert sich nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern wird zum aktiven Mitgestalter einer nachhaltigen Zukunft. Es schafft die nötige Transparenz, senkt dauerhaft Energiekosten und bildet die Grundlage für langfristige, strategische Investitionsentscheidungen.

Als Ihr Berater behalten wir alle Entwicklungen rund um die energiepolitischen Gesetze für Sie im Blick und informieren Sie frühzeitig über relevante Änderungen.

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