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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Mit dem Inkrafttreten des neuen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) im Jahr 2023 kommen auf viele Unternehmen neue Anforderungen zu (wir berichteten bereits in einem früheren Beitrag davon) – nun werfen wir ein genauen Blick auf eine zentrale Verpflichtung: den Umgang mit Abwärme.
Das Gesetz fordert Unternehmen auf, bei der Produktion entstehende Abwärme zu vermeiden oder wiederzuverwerten, wenn dies machbar und zumutbar ist. Für Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch der letzten drei Jahre von durchschnittlich mehr als 2,5 GWh besteht eine Verpflichtung zur Berichterstattung und Auskunft gegenüber wärmeabnehmenden Unternehmen.
Damit das gelingen kann, braucht es Transparenz über die Abwärmequellen im Unternehmen. Genau hier setzt das Abwärmekataster an: Es ist das zentrale Werkzeug, um Abwärmepotenziale zu erfassen, zu bewerten und für eine mögliche Wiederverwendung sichtbar zu machen.
Das Ziel: Energie effizienter nutzen, Verluste vermeiden und aktiv zur Erreichung der Klimaziele beitragen.
Das Abwärmekataster ist ein Instrument zur systematischen Erfassung und Bewertung von Abwärmequellen innerhalb eines Unternehmens. Ziel ist es, Rückgewinnungspotenziale aufzuzeigen und dadurch Energie effizienter zu nutzen. Die Erstellung erfolgt in drei Schritten:
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Abwärmepotenziale und -quellen zu erfassen und zu dokumentieren. Diese Daten müssen jährlich an die Bundesstelle für Energieeffizienz gemeldet werden, die hierfür eine spezielle „Plattform für Abwärme“ eingerichtet hat.
Die erste Meldung an die Plattform für Abwärme hätte bereits bis zum 1. Januar 2025 erfolgen müssen. Danach müssen die Daten jährlich aktualisiert und erneut gemeldet werden – verpflichtend.
Meldepflichtig sind alle technisch nutzbaren Abwärmepotenziale aus industriellen Prozessen, Kraftwerken oder anderen technischen Anlagen. Dabei sind unter anderem Temperaturprofile, Mengenangaben und mögliche Verwertungsmöglichkeiten zu dokumentieren. Zu beachten sind Bagatellgrenzen – unterhalb bestimmter Schwellen entfällt die Meldepflicht.
Während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Datenmeldung zuständig ist, liegt die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften bei den Bundesländern. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) macht deutlich: Der bewusste Umgang mit Abwärme ist kein Zukunftsthema mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern erschließen auch wirtschaftliche Potenziale und leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz.