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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Die Förderung umfasst Maßnahmen, welche die Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz einzelner industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen fördert. Um das Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 zu erreichen, unterliegen die Maßnahmen strengen Auflagen und dürfen dabei keine Lock-In-Effekte in Bezug auf fossile Technologien beinhalten.
Am 30. November 2022 ist die novellierte Richtline in Kraft getreten und beinhaltet folgende Änderung. Alle Anträge, die ab dem 30. November 2022 gestellt werden, dürfen unmittelbar nach Antragstellung (eigenes finanzielles Risiko) mit der Maßnahme beginnen. Ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist somit nicht mehr zu stellen. Die Richtline betrifft sowohl die Zuschussvariante vom BAFA, als auch den KfW Kredit 295.
Für viele Förderprojekt ist diese Richtline sicherlich eine positive Entwicklung, um noch schneller mit dem gewünschten Vorhaben beginnen zu können.
Gern unterhalten wir uns mit Ihnen in einem ersten kostenfreien Beratungsgespräch und beleuchten gemeinsam mit Ihnen Ihr mögliches Vorhaben.
Sollten Sie weitere Fragen für ein anderes der viergeförderten Module haben, sprechen Sie uns auch hier gerne an.