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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Am 31. Januar 2025 hat der Bundestag ein umfassendes Energiepaket mit mehreren energiepolitischen Initiativen beschlossen. Ziel ist es, die Energiewende weiter voranzutreiben und die Versorgungssicherheit in Deutschland zu stärken. Bevor die Neuerungen in Kraft treten, muss jedoch noch der Bundesrat zustimmen.
Das Energiepaket bringt wichtige Änderungen für den Umgang mit Erzeugungsüberschüssen, die Flexibilisierung von Biogasanlagen, den Ausbau der Windenergie und die Anpassung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes.
Der Gesetzentwurf setzt Maßnahmen um, die Herausforderungen durch temporäre Erzeugungsüberschüsse adressieren. Erneuerbare Energien befinden sich am Übergang in eine neue Phase und sind zur führenden Stromquelle geworden. Zukünftig sollen sie gemeinsam mit steuerbaren Kraftwerken schrittweise die gesamte Stromversorgung übernehmen. Dadurch müssen EE-Anlagen zunehmend mehr Verantwortung tragen und vollständig in die Strommärkte integriert werden – auch kleinere Anlagen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Direktvermarktung, die Steuerbarkeit von EE-Anlagen sowie die damit verbundene Steuerungsfähigkeit der Netzbetreiber. Zudem wird der Umgang mit negativen Preisen neu geregelt, um Marktverzerrungen zu verhindern.
Das Bioenergiepaket schafft neue Zukunftsperspektiven für viele Anlagenbetreibende, insbesondere für diejenigen mit Anschluss an eine Wärmeversorgung. Es setzt gezielt Anreize für eine systemdienliche Flexibilität. Biogas kann unter den neuen Rahmenbedingungen den günstigen Strom aus Wind- und Solaranlagen ergänzen und zur Versorgungssicherheit in Dunkelflauten beitragen. Eine zentrale Maßnahme ist die Erhöhung der Ausschreibungsmenge um 75 Prozent, um mehr Anlagen die Chance auf eine Anschlussförderung zu bieten. Zudem erfolgt ein Systemwechsel in der Förderung: Anstelle der Bemessungsleistung sind zukünftig förderfähige Betriebsstunden maßgeblich. Ergänzend werden finanzielle Verbesserungen umgesetzt, um die Wirtschaftlichkeit der Biogasanlagen langfristig zu sichern.
Um die Steuerungswirkung beim Windenergieausbau an Land zu verbessern, wird das Bundes-Immissionsschutzgesetz angepasst. Die neue Regelung erleichtert die Beantragung eines Vorbescheids für Windenergieanlagen und soll verhindern, dass Flächen langfristig blockiert werden, die später nicht mehr für Windkraft genutzt werden können. Für sogenannte Repowering-Vorhaben bleibt die Beantragung eines Vorbescheids unverändert möglich, sodass ältere Windkraftanlagen weiterhin durch effizientere ersetzt werden können.
Die Förderungen für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden verlängert. Neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollen auch dann förderfähig bleiben, wenn sie erst nach 2026 in Betrieb genommen werden. Mit dieser Regelung wird die Förderperiode bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. Diese Anpassung schafft Planungs- und Investitionssicherheit für den notwendigen Zubau weiterer KWK-Anlagen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Förderberechtigung: Statt der späteren Inbetriebnahme wird nun die immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder die verbindliche Bestellung als Kriterium herangezogen. Dadurch entfällt die bisherige harte Abschneidegrenze. Zusätzlich wird der Kreis der förderfähigen Wärme auf unvermeidbare Abwärme ausgeweitet, um eine bessere Harmonisierung mit dem Wärmeplanungsgesetz zu erreichen. Darüber hinaus erfolgen Anpassungen an europarechtliche Vorgaben, insbesondere im Rahmen der neuen Energieeffizienz-Richtlinie und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Mit dem neuen Energiepaket setzt der Bundestag entscheidende Weichen für eine nachhaltige und zukunftssichere Energieversorgung. Die Verlängerung der KWK-Förderung, die Optimierung des Stromnetzes für Photovoltaik, die stärkere Unterstützung der Bioenergie und die Anpassungen bei der Windkraft sollen den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Damit wird nicht nur die Versorgungssicherheit verbessert, sondern auch der Übergang zu einem klimafreundlicheren Energiesystem unterstützt. Nun bleibt zuversichtlich abzuwarten, wie der Bundesrat über die finalen Gesetzesänderungen entscheidet.