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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Die Energiewende im Wärmebereich nimmt weiterhin Fahrt auf. Das bekräftigt der Bundestag mit der Verabschiedung des wegweisenden Heizungsgesetz am vergangenen Freitag (8. September). Allerdings muss das Gesetz Ende September noch den Bundesrat passieren.
Über ein Drittel unseres gesamten Energieverbrauchs entfällt auf das Heizen von Gebäuden und die Warmwasserversorgung. Das ist ein erheblicher Teil unseres ökologischen Fußabdrucks. Aktuell stammen fossile Energien wie Erdgas und Heizöl aus den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland. Fast die Hälfte der Bevölkerung heizt mit Erdgas, ein Viertel mit Heizöl.
Doch die Zeiten ändern sich - Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leiten wir die Energiewende im Gebäudebereich ein. Ziel ist es, den Klimaschutz zu stärken, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien zu verringern und VerbraucherInnen vor Preissprüngen bei Öl und Gas zu schützen.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt den Kurs auf klimafreundliche Heizungen. In Neubauten müssen ab dann mindestens 65 Prozent erneuerbare Energiequellen genutzt werden. Jedoch gibt es für Bestandsgebäude großzügige Übergangsfristen und vielfältige Technologiemöglichkeiten. Zusätzlich wird eine umfangreiche Förderung eingeführt, die stärker auf soziale Aspekte ausgerichtet ist.
Die Gesetzesnovelle verfolgt das klare Ziel, die Wärmewende in Deutschland schneller voranzutreiben. Trotz der Fortschritte werden immer noch rund drei Viertel der Heizungen hierzulande mit fossilem Gas oder Ölbetrieben. Das große Ziel ist es, im Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Dafür muss Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim Heizen. Denn Investitionen in neue Heizungen haben in der Regel eine Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren.
Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Doch auch für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Dies ermöglicht eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung.
Das neue GEG sieht vor, dass bestehende Heizungen weiterbetrieben werden können. Im Falle, dass eine Gas- oder Ölheizung kaputt gehen sollte, darf sie repariert werden. Bei irreparablen Defekten, einer sogenannten Heizungshavarie, werden pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen angeboten. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit werden.
Für diejenigen, die heute oder in Zukunft ihre Heizung austauschen und dabei auf 65 Prozent erneuerbare Energie umsteigen möchten, wird dies staatlich gefördert. Es wird eine Grundförderung für alle sowie zusätzliche Fördermittel für schnelle Umrüstungen oder einkommensschwache Haushalte geben. Die maximale mögliche Förderung beträgt 70 Prozent der Investitionskosten. Diese neuen Förderregelungen werden Teil der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude(BEG) sein und sind derzeit noch im Parlament zur Abstimmung.
Wer auf eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbarer Energie umsteigt, hat verschiedene technologische Möglichkeiten zur Auswahl. Dazu gehören der Anschluss an ein Wärmenetz, die Nutzung einer elektrischen Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung, eine Hybridheizung (eine Kombination aus erneuerbaren und fossilen Energien), eine Heizung auf Basis von Solarthermie und unter bestimmten Bedingungen sogar sogenannte "H2-Ready"-Gasheizungen, die zu 100 Prozent auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Für bestehende Gebäude sind zusätzlich Optionen wie Biomasseheizung, Gasheizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Gasen (Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff) vorgesehen.
MieterInnen werden vor Mietsteigerungen geschützt. VermieterInnen sollen in neue Heizungsanlagen investieren und modernisieren. Sie dürfen künftig bis zu zehn Prozent der Modernisierungskosten umlegen. Allerdings müssen sie von dieser Summe eine staatliche Förderung abziehen, und die Modernisierungsumlage wird auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter gedeckelt.
Abschließend zeigt sich, dass das Gesetz für Erneuerbares Heizen einen bedeutenden Schritt in Richtung Klimaschutz und Nachhaltigkeit darstellt. Es eröffnet nicht nur neue Wege für klimafreundliche Heizlösungen, sondern setzt auch klare Ziele für eine nachhaltigere Zukunft. Mit Blick auf die kommenden Jahre können wir gespannt darauf sein, wie diese Maßnahmen unsere Heizsysteme und den Energieverbrauch in Deutschland verändern werden.