Kaufmännisch
Atypische Netznutzung: individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Unternehmen können durch atypische Netznutzung ihre Netzentgelte reduzieren, wenn sie Lastspitzen gezielt außerhalb der netzseitigen Hochlastzeiten verlagern.