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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

21
May
2026
3 Minuten

Was ist § 26f KHG – und was bedeutet das für Krankenhäuser 2026?

Gesetzeslage

Der § 26f Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ist für viele Krankenhäuser auch im Jahr 2026 ein relevantes Thema. Auch wenn die eigentliche Förderphase abgeschlossen ist, stehen zahlreiche Einrichtungen noch vor offenen Fragen rund um Abrechnung, Dokumentation und Nachweispflichten. Dieser Beitrag erklärt, was hinter der Regelung steckt, welche Anforderungen sich daraus ergeben und worauf Krankenhäuser im Jahr 2026 besonders achten sollten. Hinweis: Die Darstellung bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Rahmenbedingungen. Anpassungen gesetzlicher oder untergesetzlicher Vorgaben sowie Änderungen in Nachweisvereinbarungen sind möglich und sollten berücksichtigt werden.

Hintergrund: Warum wurde § 26f KHG eingeführt?

Mit dem starken Anstieg der Energiepreise ab 2022 gerieten viele Krankenhäuser in eine erhebliche finanzielle Schieflage. Strom, Erdgas und Fernwärme verteuerten sich innerhalb kurzer Zeit massiv – Kosten, die für Krankenhäuser als energieintensive Einrichtungen besonders ins Gewicht fallen und kurzfristig kaum kompensiert werden können. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit § 26f KHG, der Krankenhäusern einen finanziellen Ausgleich für energiepreisbedingte Mehrkosten ermöglicht. Die Norm sieht sowohl pauschale Erstattungen als auch einrichtungsindividuelle Ausgleichszahlungen vor und deckt insbesondere den Zeitraum von 2022 bis 2024 ab.

Was regelt § 26f KHG konkret?

Im Kern schafft § 26f KHG eine gesetzliche Grundlage dafür, dass Krankenhäuser, die durch den Energiepreisanstieg entstandenen Mehrkosten gegenüber den Kostenträgern geltend machen können. Dabei wird zwischen zwei Erstattungswegen unterschieden: Pauschalerstattungen, die auf Basis standardisierter Berechnungsverfahren gewährt werden und einzelfallbezogene Ausgleichszahlungen für Einrichtungen mit besonders hohen nachgewiesenen Mehrkosten.
Damit die Erstattungen korrekt berechnet und ausgezahlt werden können, sind Krankenhäuser verpflichtet, ihre energiebezogenen Kostendaten strukturiert zu erheben, zu melden und mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Als Referenzgröße dient dabei in der Regel der Energiekostenstand aus dem März 2022. Grundlage der Umsetzung bilden standardisierte Verfahren und ergänzende Vereinbarungen, die auf Bundesebene zwischen den beteiligten Parteien geschlossen wurden.

Warum ist § 26f KHG 2026 noch immer relevant?

Auch wenn die Förderphase formell abgeschlossen ist, ist das Thema für viele Krankenhäuser im Jahr 2026 noch nicht erledigt. Im Vordergrund stehen nun die abschließende Abrechnung bereits gewährter Ausgleichszahlungen, die Aufarbeitung von Korrekturen und Nachmeldungen sowie die Vorbereitung auf prüferische Durchsichten der eingereichten Daten. Hinzu kommt, dass Kostenträger und Behörden die Angaben der Krankenhäuser zunehmend genau prüfen. Eine lückenhafte oder inkonsistente Dokumentation kann dabei nicht nur zu Rückforderungen führen, sondern auch einen erheblichen internen Abstimmungsaufwand verursachen. Krankenhäuser, die ihre Unterlagen frühzeitig vollständig und nachvollziehbar aufbereiten, sind hier klar im Vorteil.

Welche Anforderungen müssen Krankenhäuser erfüllen?

Die praktischen Anforderungen, die sich aus § 26f KHG ergeben, betreffen mehrere Bereiche innerhalb eines Krankenhauses. Auf der Ebene der Kostendaten müssen die Energiekosten für Strom, Erdgas und Fernwärme vollständig erfasst und dem Referenzzeitraum gegenübergestellt werden. Sämtliche Rechnungen, Vertragsunterlagen und internen Berechnungsgrundlagen sind dabei als Nachweise vorzuhalten. Auf organisatorischer Ebene braucht es klare Zuständigkeiten zwischen Controlling, Einkauf und Technik sowie abgestimmte Prozesse für die Datenerhebung und -prüfung. Die gemeldeten Werte müssen zudem mit Buchhaltung und Jahresabschluss konsistent sein – eine enge Abstimmung mit dem Finanz- und Rechnungswesen ist daher unerlässlich. Schließlich spielt die Dokumentation eine zentrale Rolle: Alle Unterlagen sollten so strukturiert abgelegt sein, dass sie im Prüfungsfall schnell zugänglich und die Berechnungen für Außenstehende nachvollziehbar sind.

§ 26f KHG 2026: Der aktuelle Handlungsbedarf

Im Jahr 2026 liegt der Schwerpunkt nicht mehr auf der Beantragung neuer Mittel, sondern auf dem sauberen Abschluss der bereits laufenden Prozesse. Viele Krankenhäuser setzen dabei zunehmend auf digitale Dokumentenmanagementsysteme und standardisierte Reportingprozesse, um den steigenden Anforderungen an Transparenz und Prüfbarkeit gerecht zu werden. Unabhängig von den eingesetzten Systemen gilt: Eine klare, konsistente und vollständige Dokumentation ist die entscheidende Grundlage für eine erfolgreiche Abwicklung – und für den Fall, dass Kostenträger oder Prüfer Rückfragen stellen.

Fazit

§ 26f KHG hat in den vergangenen Jahren eine wichtige Rolle bei der finanziellen Stabilisierung von Krankenhäusern gespielt. Im Jahr 2026 steht nicht mehr die Inanspruchnahme neuer Mittel im Vordergrund, sondern die sorgfältige Aufarbeitung, Dokumentation und Abrechnung der bereits gewährten Ausgleichszahlungen. Krankenhäuser, die ihre internen Prozesse strukturiert aufgestellt haben und ihre Unterlagen vollständig und prüfbar vorhalten, sind für diesen Abschnitt gut gerüstet.

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