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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Am 15. April 2024 ist die Plattform für Abwärme online gegangen (wir berichteten) und dient dem Management der Wärmerückgewinnung in der Industrie. Nach der Registrierung tragen Sie Ihre Abwärmedaten ein und können diese mit den bereits eingetragenen und veröffentlichten Informationen anderer Unternehmen vergleichen. So erhalten Sie einen umfangreichen Überblick über die industrielle Abwärmenutzung.
Die Wärmerückgewinnung in der Industrie wird immer wichtiger. Aus diesem Grund hat die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) die Plattform für Abwärme geschaffen. Das Ziel ist es, Unternehmen durch die Nutzung von Abwärme ihre Energieeffizienz zu steigern und so die Energiewende weiter voranzutreiben. Gleichzeitig können sie Energie im eigenen Betrieb einsparen. Die Abwärmedaten aus allen Industrien werden auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt. Diese transparente und stets aktuelle Übersicht schafft die Grundlage für die effektive Nutzung industrieller Abwärme und fördert eine nachhaltige Energieoptimierung in Unternehmen
Die Plattform zur Nutzung von Abwärme wurde durch das Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 18. November 2023 ins Leben gerufen. Verantwortlich für die Organisation, den Betrieb und das Management der Plattform ist die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Das Hauptziel der Plattform für Abwärme ist die Förderung der Wärmerückgewinnung in der Industrie. Sie fungiert als zentrale Anlaufstelle, die regionale Wärmeproduzenten und -abnehmer miteinander verbindet. Durch die Veröffentlichung von Abwärmedaten können Unternehmen unkompliziert mit Fernwärmeversorgern in Kontakt treten und eine erste Einschätzung ihres Abwärmepotenzials erhalten. Auch Kommunen profitieren von diesen Daten, da sie ihre kommunale Wärmeplanung verbessern können. Darüber hinaus hilft die Plattform Unternehmen, ihre Berichtspflichten auf nationaler und europäischer Ebene zu erfüllen.
Im Rahmen der Plattform für Abwärme werden Bagatellschwellen für die Wärmerückgewinnung in der Industrie festgelegt. Diese basieren auf Expertendaten und berücksichtigen den aktuellen Stand der Technik bei der Rückgewinnung von Abluftwärme in der Industrie.
Die wichtigsten Bagatellschwellen im Überblick:
Anlagen, die diese Schwellenwerte nicht überschreiten, müssen nicht gemeldet werden. Weitere Details zur Wärmerückgewinnung in der Industrie sowie spezifische Anforderungen sind im Merkblatt der Plattform für Abwärme enthalten.
Meldepflichtig auf der Plattform für Abwärme sind alle Unternehmen, die in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren einen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh/a erzielt haben. Laut § 17 Absatz 4 EnEfG besteht in diesem Fall eine Meldepflicht. Unternehmen, die unter diesem Schwellenwert liegen, können ihre Daten zur Wärmerückgewinnung in der Industrie auch freiwillig übermitteln.
Ausnahmen gemäß EnEfG gelten für:
Die Erfassung der erforderlichen Daten benötigt Zeit, was auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz anerkennt. Aus diesem Grund wurde die ursprünglich festgelegte Meldefrist zum 1. Januar 2024 auf den 1. Januar 2025 verschoben. Bis zu diesem Termin haben Unternehmen ausreichend Zeit, alle relevanten Daten zur industriellen Abwärmenutzung zu erfassen, zu sammeln und abzuschließen. Wird die Frist versäumt oder nicht eingehalten, können Bußgelder verhängt werden.
Laut § 16 EnEfG sind Unternehmen, die meldepflichtig sind, verpflichtet, ihre Potenziale zur Wärmerückgewinnung in der Industrie, basierend auf dem aktuellen Stand der Technik, zu erfassen und bereitzustellen. Bereits umgesetzte Maßnahmen zur Abwärmevermeidung müssen nicht gemeldet werden.
Wir unterstützen Sie bei der Analyse und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Abwärmenutzung in der Industrie und zeigen Ihnen, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen tatsächlich von Vorteil sind.
Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.