X

Sprechen Sie uns an für eine
unverbindliche Erstberatung!
Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

11
November
2022
3 Min.

Strom- und Gaspreisbremse - Weitere Entlastungen für Unternehmen und Bürger geplant

Branchennews

Am 02.11.2022 fanden weitere Gespräche zum Thema Energiekosten zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und den jeweiligen Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder statt. Ziel der Gespräche war es, weitere Maßnahmen herauszuarbeiten, um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen.

Die Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist im hier verlinkten Beschluss nachzulesen.

Dabei werden die ersten Vorschläge der ExpertInnen-Kommission für Gas und Wärme aufgenommen und durch weitere, wie beispielsweise einer Strompreisbremse, ergänzt.

Der bereits vom Bundesrat abgesegnete wirtschaftliche Abwehrschirm von rund 200 Milliarden Euro, soll dabei helfen, die Unternehmen und VerbraucherInnen bei den aufgrund des russischen Angriffskrieges gestiegenen Strom- und Gaskosten zu unterstützen.

Was hat es mit der Gaspreisbremse konkret auf sich?

Die bereits am 10.10.2022 veröffentlichten Vorschläge der Gaskommission („Sicher durch den Winter“) werden aufgegriffen. Hierbei wird zwischen privaten Haushalten/kleinen u. mittlere Unternehmen (KMU) und Industriekunden unterschieden.

Private Haushalte und kleine u. mittlere Unternehmen mit Standardlastprofil (SLP), sowie kleine u. mittlere Unternehmen mit registrierter Leistungsmessung (RLM) unter 1,5 Millionen kWh.

  • Einführung der Gaspreisbremse zum 01. März 2023 – evtl. auch schon zum 01. Februar 2023. Gaspreisbremse gilt bis April 2024.
  • Monatliche Entlastung bemisst sich an 80 % des Vorjahresverbrauchs.
  • Für die 80 % wird der Gaspreis auf 12 ct/kWh (brutto) gedeckelt.
  • Zusätzliche Soforthilfe: Einmalige Entlastung, Abschlagszahlung für Gas und Fernwärme werden im Dezember vom Bund übernommen.

Industriekunden (registrierter Leistungsmessung-RLM / über 1,5 Millionen kWh)

  • Einführung der Gaspreisbremse zum 01. Januar 2023.
  • Monatliche Entlastung bemisst sich an 70 % des historischen Vorjahresverbrauchs.
  • Für die 70 % wird der Beschaffungspreis für Erdgas auf 7 ct/kWh (netto, zzgl. Netzentgelte, Abgaben und Steuern) gedeckelt.      

Ergänzung Wärmepreisbremse

  • Wärmepreis wird auf 9,5 ct/kWh (brutto) festgesetzt.

Was hat es mit der Strompreisbremse konkret auf sich?

Die Strompreisbremse soll ab dem 01. Januar 2023 in Kraft treten und dabei die Haushalte und Unternehmen bei den gestiegenen Strompreisen unterstützen.

Die Strompreisbremse orientiert sich im Grundsatz an der Gaspreisbremse.      

  • Für Haushalte und kleine u. mittlere Unternehmen (KMU) soll der Strompreis auf 40ct/kWh (brutto) gedeckelt werden (für 80 % der Jahresverbrauchsprognose).
  • Für Industriekunden soll der Strompreis auf 13 ct/kWh (netto, zzgl. Netzentgelte, Abgaben und Steuern), für 70 % des Vorjahresverbrauchs, gedeckelt werden.

Weitere Hilfsprogramme durch Härtefallanträge sollen zudem finanziert werden.

Insbesondere Krankenhäuser, Universitätsklinken und Pflegeeinrichtungen sollen von den Härtefallanträgen profitieren. Medizinische Einrichtungen sind aufgrund der hohen Systemrelevanz vor den hohen Strom- und Gaspreisen besonders zu schützen. Daher stellt der Bund rund 8 Milliarden für Härtefallanträge für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung.

Wie geht es nun weiter? Was sind die nächsten Schritte?

Die Gesetzesentwürfe für die im Beschluss beschriebenen Maßnahmen werden gerade erstellt und sollen in einer Woche am 18. November im Kabinett auf den Weg gebracht werden.

Es bleibt spannend, ob die geplanten Vorhaben bis zum 01. Januar 2023 umzusetzen sind. Schauen Sie gern auch weiterhin bei uns vorbei und informieren Sie sich über die neuesten Entwicklungen.

Ihr direkter
Ansprechpartner
Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Ihr direkter Ansprechpartner
Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Vielen Dank! Wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden diese schnellstmöglich bearbeiten.
Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist etwas schief gelaufen.