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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

7
June
2024
2 Min.

Neue Kälte-Klima-Richtlinie fördert klimafreundliche Anlagen

Gesetzeslage

Die Förderung von hoch energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird fortgesetzt. Seit dem 1. März 2024 ist eine Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich, nachdem die Richtlinie novelliert wurde. Diese Förderung wird nunmehr letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Was wird genau gefördert?

Die Richtlinie sieht eine breite Palette von Maßnahmen vor, die finanziell unterstützt werden, um den Übergang zu umweltfreundlichen Kälte- und Klimaanlagen zu beschleunigen.

Folgende Maßnahmen werden unterstützt:

  • Die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit - zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher (siehe Nummer 2.1 bis 2.4 sowie 4.4.1 bis 4.4.3 der Kälte-Klima-Richtlinie).
  • Die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen (siehe Kapitel 2.5 und 4.4.4 der Richtlinie).
  • NEU - Die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist (siehe Nummer 2.6, 4.4.1.2 und 4.4.5 der Kälte-Klima-Richtlinie).

Nicht gefördert werden hingegen Kälteerzeuger und zugehörige Systeme, die primär der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen.

Das Ziel dieser Richtlinie ist es, den Einsatz von umweltfreundlichen Technologien zu steigern und den Übergang zu nachhaltigen Kälte- und Klimaanlagen zu beschleunigen.

Fazit

Die Unterstützung durch die Förderung ermöglicht es Anlagenbetreibern, nicht-halogenierte Kältemittel einzusetzen und damit die direkten Emissionen von treibhauswirksamen Gasen zu reduzieren. Durch den Einsatz hocheffizienter Komponenten und Systeme verbrauchen geförderte Anlagen erheblich weniger Energie, was zu deutlich geringeren CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung führt. Dies trägt zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz bei, während die Betreiber gleichzeitig Betriebskosten sparen.

Eine besonders bedeutende Neuerung ist die Förderung bestehender kleiner Kälteerzeuger, wie Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung, sofern sie auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln umgerüstet und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgestattet werden.

Im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie wurden bisher insgesamt etwa 5.200 hoch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen mit einer Förderung von fast 300 Millionen Euro unterstützt. Diese geförderten Anlagen können Energieeinsparungen von rund 40 Prozent erzielen, was einen erheblichen Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen leistet.

Die Förderung ist somit nicht nur ein Anreiz für umweltbewusste Investitionen, sondern auch ein effektives Instrument im Kampf gegen den Klimawandel.

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