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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

28
May
2026
4 Minuten

Klimaneutralität 2045 – Was produzierende Unternehmen jetzt wissen müssen

Energie

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) verpflichtet Deutschland zur Treibhausgasneutralität bis 2045. Für produzierende Unternehmen schafft es einen klaren politischen und regulatorischen Rahmen, der strategische Entscheidungen beeinflusst. Dieser Beitrag gibt einen sachlichen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, die Bedeutung für Industrieunternehmen und mögliche erste Schritte.
Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen können sich ändern und sollten vor unternehmerischen Entscheidungen anhand aktueller Quellen geprüft werden.

Was schreibt das Bundes-Klimaschutzgesetz vor?

Das Bundes-Klimaschutzgesetz wurde 2021 erstmals novelliert – als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das unzureichende Vorgaben für die Zeit nach 2030 beanstandete. Das bis dahin geltende Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 wurde dabei auf 2045 vorgezogen. Als Zwischenziele legt das Gesetz fest, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 zu senken. Langfristig sollen auch negative Emissionen erreicht werden, also mehr Treibhausgase gebunden als ausgestoßen werden.
Mit der zweiten Novelle vom Juli 2024 wurde die Systematik des Gesetzes angepasst: Die bisher verbindlichen jährlichen Sektorziele wurden gelockert und durch eine sektorübergreifende Gesamtbetrachtung ersetzt. An ihre Stelle tritt eine mehrjährige, sektorübergreifende Gesamtbetrachtung der Emissionen. Die übergeordneten Klimaziele bleiben dabei unverändert.
Ergänzend zu den nationalen Vorgaben wirken europäische Regelwerke, insbesondere die EU Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation), die verbindliche nationale Emissionsziele festlegt, sowie der Europäische Green Deal als übergeordneter politischer Rahmen.

Welche Bedeutung hat das für produzierende Unternehmen?

Der Industriesektor trägt einen erheblichen Anteil an den deutschen Treibhausgasemissionen. Laut Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) entfallen rund 24 Prozent der in Deutschland ausgestoßenen Treibhausgase auf den Industriesektor. Eine grundlegende Transformation der industriellen Produktionsprozesse ist daher für das Erreichen der nationalen Klimaziele unausweichlich.
Für Unternehmen ist dabei der zeitliche Zusammenhang entscheidend: Investitionen in Produktionsanlagen, Energiesysteme oder Gebäude haben typischerweise Nutzungsdauern von 15 bis 30 Jahren. Entscheidungen, die heute getroffen werden, wirken damit direkt in den Zeitraum hinein, in dem die gesetzlichen Klimaziele erfüllt sein müssen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem eigenen Transformationspfad ist daher nicht nur strategisch sinnvoll, sondern auch mit Blick auf Investitionssicherheit und regulatorische Anforderungen relevant.

Welche Bereiche eines Unternehmens sind betroffen?

Die Transformation zur Klimaneutralität betrifft produzierende Unternehmen in mehreren Dimensionen gleichzeitig.
Im Bereich der Energieversorgung geht es darum, fossile Energieträger schrittweise durch emissionsarme Alternativen zu ersetzen – etwa durch den Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen, den Einsatz von Photovoltaikanlagen oder die Umstellung der Prozesswärmeversorgung auf elektrische, geothermische oder wasserstoffbasierte Verfahren.
Auf Ebene der Produktionsprozesse stehen Energieeffizienz und die Reduktion prozessbedingter Emissionen im Vordergrund. Gerade für grundstoffproduzierende Branchen stellt die Vermeidung prozessbedingter Emissionen eine besondere technische Herausforderung dar, die in einigen Fällen eine grundlegende Umgestaltung von Prozessketten erfordert.
Hinzu kommen externe Anforderungen: Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind große Unternehmen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet – darunter auch Angaben zu Treibhausgasemissionen. Nach dem europäischen Omnibus‑I‑Paket, das im März 2026 in Kraft trat und die Anwendungsbereiche sowie Schwellenwerte der CSRD angepasst hat, konzentriert sich die direkte Berichtspflicht künftig stärker auf große Unternehmen. Für kleinere Unternehmen kann eine indirekte Betroffenheit entstehen, wenn sie als Zulieferer berichtspflichtiger Unternehmen tätig sind und von diesen Klimadaten angefordert werden.

Treibhausgasemissionen strukturiert erfassen: Das Greenhouse Gas Protocol

Für die Erfassung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen hat sich international das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) als Standard etabliert. Es wurde vom World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelt und bildet die Grundlage für eine Vielzahl nationaler und europäischer Berichtsstandards. Das GHG Protocol unterscheidet drei Kategorien: Scope 1 umfasst direkte Emissionen aus Quellen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des Unternehmens befinden – etwa aus eigenen Verbrennungsanlagen oder Fahrzeugen. Scope 2 erfasst indirekte Emissionen aus dem Bezug von Energie wie Strom oder Wärme. Scope 3 schließlich umfasst alle weiteren indirekten Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, beispielsweise aus eingekauften Materialien oder der Nutzung verkaufter Produkte. Nach dem GHG Protocol Corporate Standard sind Scope‑1‑ und Scope‑2‑Emissionen für eine vollständige Berichterstattung notwendig; Scope‑3‑Emissionen sind grundsätzlich optional, werden jedoch zunehmend durch regulatorische Anforderungen, .insbesondere im Rahmen der CSRD – bei Wesentlichkeit faktisch verpflichtend

Erste Schritte: Bestandsaufnahme und Transformationskonzept

Ein strukturierter Einstieg beginnt in der Regel mit einer Bestandsaufnahme der eigenen Treibhausgasemissionen auf Basis der Scope-1- und Scope-2- Kategorien. Auf dieser Grundlage lässt sich ein Transformationskonzept entwickeln, das konkrete Maßnahmen, Investitionsbedarfe sowie einen realistischen Zeitplan abbildet.

In Nordrhein Westfalen wird die Erstellung entsprechender Konzepte für produzierende Unternehmen über das TFP Programm im Rahmen von Progres.NRW gefördert – derzeit mit einer Förderquote von bis zu 70 Prozent für kleine Unternehmen und einem Förderhöchstbetrag von 45.000 Euro. Das Programm richtet sich an Unternehmen der WZ Klassen 1–2 und 10–33 und ist aktuell bis zum 30. Juni 2027 befristet (wir berichteten).

Fazit

Das Bundes Klimaschutzgesetz setzt für produzierende Unternehmen einen klaren regulatorischen Rahmen für die Transformation zur Treibhausgasneutralität bis 2045. Da viele Investitionsentscheidungen langfristige Wirkung entfalten, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem eigenen Emissionsprofil und möglichen Transformationspfaden sinnvoll. Gezielte Förderprogramme wie das TFP Programm in Nordrhein Westfalen können dabei einen strukturierten Einstieg unterstützen.

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