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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

22
October
2021
3 Min.

Geförderte Lüftungsanlagen in Kitas

Branchennews

Corona war und ist auch weiterhin eine Herausforderung. Impfdebatten und Maskenpflicht prägen die Zeit. Bilder von frierenden Schülern in Klassenzimmern gingen durch die Medien. Schließlich muss mittels geöffneter Fenster die coronagerechte Frischluftrate gewehrt werden – unabhängig von der Jahreszeit.

Was man unseren Kindern ab der Sekundarstufe 1 offenbar noch zumuten kann, soll bei den Kleinsten (Kinder unter 12 Jahre) jetzt anders werden. Die Frischluftrate pro Kopf soll durch vorkonditionierte Luft aus RLT-Anlagen kommen, damit das Frieren endlich aufhört. Damit das auch bezahlbar ist, müssen Fördermittel her.

So novellierte die Bundesregierung zuletzt am 10. September 2021 die Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren. In diesem Fördertopf werden Fördermittel von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 500.000 EUR pro Standort in Aussicht gestellt.

Was genau wird gefördert?

Neubau von Stationären RLT-Anlagen

Zunächst einmal werden stationäre Neuanlagen gefördert. Diese müssen zwei wesentliche Kriterien einhalten:

  1. Kombinierter reiner Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung
  2. Kombinierter Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50%.

Auch notwendige, der Maßnahme eindeutig zuzuordnende Begleitmaßnahmen werden gefördert. 

Hierzu zählen:

  • Alle für den sicheren (Anlagen-) Betrieb notwendigen technischen Komponenten einschließlich erforderlicher Brandschutzmaßnahmen und der Anschluss von stationären RLT-Anlagen an bereits vorhandene Heizungssysteme; 
  • Bauliche Maßnahmen wie Decken- oder Wanddurchbrüche;
  • Beratungs- und Planungsleistungen;
  • Baubegleitung und Bauleitung;
  • Hygienemanagement nach Nummer 8.2 der Richtlinie;
  • Erstellung der geforderten Nachweise nach Nummer 9 der Richtlinie.

Wer im Zuge des Neubaus einer stationären RLT-Anlage zudem ein Konzept für die infektionsschutzgerechte Lüftung beauftragt, bekommt dies ebenfalls gefördert.

Beschaffung und Einbau von Zu-/Abluftventilatoren

Seit der neusten Novellierung wird zudem die Beschaffung und der Einbau von Zu- und Abluftventilatoren gefördert, die 

  1. in Fenstern, Dach- oder Außenwanddurchbrüchen fest verbaut werden und die sowohl den Innenraum mit Außenluft versorgen als auch die Abluft aktiv nach außen transportieren und
  2. als Kombination von Zu- und Abluftventilator ausgeführt werden.

Auch hier werden Begleitmaßnahmen gefördert. Nachzulesen im technischen Merkblatt auf der Homepage des BAFA.

Kleiner Haken: Die Beschaffung und der Einbau von Zu- und Abluftventilatoren ist nur dann förderfähig, wenn es sich um Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (Fenster nur kippbar und/oder nur Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) handelt.


Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren und deren öffentliche und private Träger.

In Nummer 3b der Richtlinie wird man konkret und listet wie folgt auf:

  • Kindertageseinrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft,
  • Horte in öffentlicher oder freier Trägerschaft,
  • Kindertagespflegestellen im Sinne von §§ 33 Nr. 1 und Nr. 2 IfSG in öffentlicher oder freier Trägerschaft,
  • staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung.

Können wir helfen?

Brauchen Sie Hilfe bei der Einordnung Ihres Vorhabens, oder Unterstützung im Antragsprozess und bei Behördengängen? Sprechen Sie uns gern an und wir schauen gemeinsam mit Ihnen, wie die kommenden Schritte aussehen können.

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Alexander Meyer B.Eng.
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