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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Corona war und ist auch weiterhin eine Herausforderung. Impfdebatten und Maskenpflicht prägen die Zeit. Bilder von frierenden Schülern in Klassenzimmern gingen durch die Medien. Schließlich muss mittels geöffneter Fenster die coronagerechte Frischluftrate gewehrt werden – unabhängig von der Jahreszeit.
Was man unseren Kindern ab der Sekundarstufe 1 offenbar noch zumuten kann, soll bei den Kleinsten (Kinder unter 12 Jahre) jetzt anders werden. Die Frischluftrate pro Kopf soll durch vorkonditionierte Luft aus RLT-Anlagen kommen, damit das Frieren endlich aufhört. Damit das auch bezahlbar ist, müssen Fördermittel her.
So novellierte die Bundesregierung zuletzt am 10. September 2021 die Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren. In diesem Fördertopf werden Fördermittel von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 500.000 EUR pro Standort in Aussicht gestellt.
Zunächst einmal werden stationäre Neuanlagen gefördert. Diese müssen zwei wesentliche Kriterien einhalten:
Auch notwendige, der Maßnahme eindeutig zuzuordnende Begleitmaßnahmen werden gefördert.
Hierzu zählen:
Wer im Zuge des Neubaus einer stationären RLT-Anlage zudem ein Konzept für die infektionsschutzgerechte Lüftung beauftragt, bekommt dies ebenfalls gefördert.
Seit der neusten Novellierung wird zudem die Beschaffung und der Einbau von Zu- und Abluftventilatoren gefördert, die
Auch hier werden Begleitmaßnahmen gefördert. Nachzulesen im technischen Merkblatt auf der Homepage des BAFA.
Kleiner Haken: Die Beschaffung und der Einbau von Zu- und Abluftventilatoren ist nur dann förderfähig, wenn es sich um Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (Fenster nur kippbar und/oder nur Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) handelt.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren und deren öffentliche und private Träger.
In Nummer 3b der Richtlinie wird man konkret und listet wie folgt auf:
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