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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Am 29.09.2022 hat die derzeit regierende Ampel-Koalition in einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft, bei den gestiegenen Gaspreisen entlastet werden müssen. Der sogenannte „Rettungsschirm“ soll mit Hilfe von Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds finanziert werden und umfasst rund 200 Milliarden Euro.
Die Preisentwicklung am Energiemarkt hat sich in den letzten Monaten sehr zugespitzt. Russland nutze nun Gas „als politische Waffe, um den Wohlstand und die Freiheit in Europa drastisch einzuschränken“, so Bundesfinanzminister Christian Lindner. Die Sicherung der Energieversorgung und die dafür vorgesehene Gaspreisbremse seien nun der richtige Schritt und „ein starkes Signal der wirtschaftlichen Strahlkraft der deutschen Volkswirtschaft“. Den Umfang des geplanten Rettungsschirms für Unternehmen und Haushalte, betitelte Kanzler Scholz als einem „Doppel-Wumms“, was inzwischen sogar viral in den deutschen Medien ging.
Nichts! Denn die Bundesregierung verzichtet auf die geplante Gasumlage. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck teilte mit, dass bereits ein schriftliches Verfahren zur Rücknahme der Gasumlage auf den Weg gebracht wurde. Zudem machte er deutlich, dass nun, mit Hilfe der Fonds, eine bessere Möglichkeit der Unterstützung für Unternehmen gewährleistet ist.
Am 10.10.2022 veröffentlichte die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme einen ersten Vorschlag („Sicher durch den Winter“) zum Thema Gaspreisbremse.
Der erste Vorschlag ist dabei ein zweistufiger Entlastungsplan für BürgerInnen & Unternehmen, welcher wie folgt aussieht:
1. Abschlagszahlung der Haushalts- und SLP-Kunden für den Monat Dezember 2022 werden vollständig vom Staat übernommen.
2. Die Gas- und Wärmepreisbremse soll ab März 2023 für Haushaltskunden in Kraft treten, wobei diese bereits ab Januar 2023 für Industriekunden gelten soll.
Um dennoch weiter den Anreiz zum Sparen von Energie aufrecht zu erhalten, empfiehlt die Kommission den Preis auf eine bestimmte Grundmenge zu garantieren. Hierbei werden Haushaltskunden und Industriekunden wie folgt unterschieden:
- Grundkontingent = 80 % des Verbrauchs (Basis Abschlagzahlung Sep. 2022)
- Brutto-Preis von 12 ct/kWh bis zum Grundkontingent
- Grundkontingent = 70 % des Vorjahresverbrauchs
- Garantierter Beschaffungspreis 7 ct/kWh bis zum Grundkontingent
Auch für Kunden des Fernwärmenetzes wird es eine Wärmepreisbremse geben. Hier beträgt das Grundkontingent ebenfalls 80 % (wie beim Gas) und soll auf einen Brutto-Preis von 9,5 ct/kWh festgesetzt werden.
Wie schon bereits in der Pressekonferenz der Koalition angedeutet, spricht sich auch die Kommission für eine Gas- und Wärmepreisbremse bis zum 30. April 2024 aus.
Die ExpertInnen-Kommission wird am 17. Oktober über weitere Maßnahmen debattieren und der Bundesregierung weitere Vorschläge zur Sicherung der Energieversorgung unterbreiten.
Es bleibt spannend. Schauen Sie gern auch weiterhin bei uns vorbei und informieren Sie sich über neuste Entwicklungen.