Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

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Die Förderlandschaft für Klimaschutz, Energieeffizienz und nachhaltige Investitionen entwickelt sich kontinuierlich weiter. Aktuell gibt es eine Reihe interessanter Programme, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen attraktive Finanzierungsmöglichkeiten bieten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Förderangebote.
Die nachfolgenden Angaben entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Da Förderprogramme kurzfristig geändert, ausgesetzt oder neu aufgelegt werden können, empfehlen wir, die jeweiligen Programmdetails vor einer Antragstellung anhand der aktuellen Richtlinien zu prüfen oder sich direkt beraten zu lassen.
Das Programm richtet sich an KMU sowie kommunale Unternehmen und fördert investive, naturbasierte Maßnahmen zur Klimaanpassung. Dazu zählen Fassadenbegrünung, Dachbegrünung sowie Maßnahmen zur Niederschlagswasserversickerung. Die Förderquote beträgt bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Die Antragstellung muss bis spätestens 31. Dezember 2026 erfolgen. Im Rahmen der Antragsprüfung werden die eingereichten Unterlagen und Ausgaben auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Es empfiehlt sich daher, bereits eine Entwurfsplanung nach Leistungsphase 3 vorzulegen.
Das Förderprogramm Progres.NRW ist nach einer Unterbrechung wieder aktiv. Es umfasst eine Vielzahl von Förderbereichen rund um Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Elektromobilität. Für Unternehmen förderfähig sind unter anderem nicht öffentliche Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Beschäftigte, die Grundinstallation für Ladeinfrastruktur in Garagen- und Stellplatzkomplexen sowie Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste und öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen. Darüber hinaus werden Umsetzungskonzepte für Elektromobilität sowie Energie-Monitoring-Leistungen bei Nichtwohngebäuden gefördert, einschließlich Projektsteuerung, Messstellenbetrieb und Dokumentation. Weitere förderfähige Maßnahmen sind Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (pauschal (2.000 Euro je Wohnung/Gewerbeeinheit/Gerät), Konzepte zur Nutzung von Prozesswärme (50 bis 70 Prozent, maximal 30.000 Euro), Wärme- und Kältenetzsysteme, Wärmeübergabestationen sowie Transformationskonzepte (50 bis 70 Prozent, maximal 45.000 Euro).
Hinweis: Die Förderung von Schnelladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge ist seit dem 25. März 2026 erneut ausgesetzt.
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Das TFP-Programm ist ein spezialisierter Förderbereich innerhalb von Progres.NRW und richtet sich ausschließlich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes der WZ-Klassen 1–2 sowie 10–33. Gefördert wird die Erstellung technisch-betriebswirtschaftlicher Transformationskonzepte einschließlich einer Roadmap zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045.
Die Förderquote beträgt 50 Prozent für Großunternehmen und 70 Prozent für kleine Unternehmen, jeweils bis zu einem Höchstbetrag von 45.000 Euro. Bei Vorhaben mit erheblichen Energieeinsparungen (EEW) gelten abweichende Quoten von 40 beziehungsweise 60 Prozent. Ein vorläufiger Zuwendungsbescheid mit Maßnahmenbeginn (VZMB) ist nicht möglich. Das Programm läuft nach aktuellem Stand bis zum 30. Juni 2027.
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Das Programm fördert die Modernisierung von Innenbeleuchtungsanlagen mit einer Förderquote von 25 Prozent. Antragsberechtigt sind kommunale Unternehmen, öffentliche und gemeinnützige Unternehmen, Krankenhäuser sowie Stiftungen. Voraussetzung für eine Förderung ist eine CO₂-Einsparung von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Bestand sowie ein Beleuchtungssystem, das den Anforderungen nach GEG Anlage 2 entspricht – das heißt präsenz- und tageslichtabhängig geregelt ist. Eine professionelle Lichtplanung ist zwingend erforderlich. Die Mindestzuwendung beträgt 10.000 Euro. Umfeldmaßnahmen können einbezogen werden. Die Antragstellung ist vergleichsweise aufwendig: Alle alten und neuen Leuchtentypen sind mit ihren jeweiligen technischen Kennwerten vollständig zu dokumentieren.
Unternehmen, die Geothermie als Wärmeversorgungsquelle erschließen möchten, können einen Förderkredit für Tiefengeothermiebohrungen und Erdwärmesonden beantragen. Voraussetzung ist eine Mindestbohrtiefe von 400 Metern. Es handelt sich ausschließlich um ein Darlehen; ein Tilgungszuschuss ist nicht vorgesehen.
Dieses Förderprogramm unterstützt Maßnahmen rund um das Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden, darunter Umsetzungskonzepte, Projektsteuerung und -betreuung, Messstellenbetrieb, Messdienstleistung sowie Monitoring und Dokumentation.
Wichtig: Das Programm gilt ausschließlich für Gebäude, die im Rahmen des Landesprojekts „Energieeffiziente NWG in NRW" ausgezeichnet wurden. Die Antragsberechtigung ist breit gefasst und umfasst Unternehmen, Anstalten des öffentlichen Rechts und weitere Organisationen. Ausgeschlossen sind Unternehmen, für die eine gesetzliche Monitoring-Pflicht gemäß Energieeffizienzgesetz (EnEfG) besteht. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent, maximal 100.000 Euro. Ein vorläufiger Zuwendungsbescheid mit Maßnahmenbeginn (VZMB) ist nicht möglich. Das Programm läuft bis zum 30. Juni 2027.
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Eins ist sicher: Nach einem Gespräch mit den Energieexperten von encadi sind Sie immer schlauer als davor. In nur einem Erstgespräch erfahren Sie:
✓ Wo Sie eventuell noch "Geld verbrennen"
✓ Welche Maßnahmen sich jetzt für Sie lohnen
✓ Wie Sie Fördermittel und Effizienzpotenziale optimal nutzen
✓ Welche drohenden Sanktionen Sie wie vermeiden können
Energie darf kein Blindspot in Ihrem Unternehmen sein.
Lassen Sie uns gemeinsam Licht ins Dunkel bringen.