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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Am 21. September 2023 wurde das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet (wir berichteten). Dieses Gesetz bringt eine neue Verpflichtung für Unternehmen mit sich: Firmen, die in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Endenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh hatten, müssen nun Berichte über ihren Energieverbrauch vorlegen und Auskunft gegenüber wärmeabnehmenden Unternehmen geben.
Viele Unternehmen können aufatmen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Frist zur Übermittlung der Informationen für den Start der Abwärme-Plattform erneut verschoben. Ursprünglich war der 1. Januar 2024 als Datum gesetzt worden, doch diese Frist wurde bereits Anfang des Jahres bis zum 30. Juni 2024 ausgesetzt. Nun hat das BMWK beschlossen, die Frist um weitere 12 Monate zu verlängern. Die erstmalige Übermittlung der Informationen muss somit erst zum 1. Januar 2025 erfolgen. Auch die entsprechende Bußgeldbewehrung ist bis zum 1. Januar 2025 ausgesetzt worden. Das Merkblatt für die Plattform für Abwärme wurde in der neuen Version 1.2 um die angepasste Frist ergänzt.
Die Plattform für Abwärme ist ab sofort verfügbar. Unter folgendem Link können sich verpflichtete Unternehmen registrieren.
Sie sind mit Ihrem Unternehmen von den Verpflichtungen des Energieeffizienzgesetz (EnEfG) betroffen und/oder sich nicht ganz sicher, was auf Sie zukommt? Sprechen Sie uns gern an und wir schauen gemeinsam:
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