X

Sprechen Sie uns an für eine
unverbindliche Erstberatung!
Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

28
September
2023
3 Min.

Energieeffizienzgesetz (EnEfG) im zweiten Anlauf verabschiedet: Neue Wege in Richtung Klimaschutz

Gesetzeslage

Zweiter Anlauf für das EnEfG

Eigentlich sollte das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bereits vor der Sommerpause verabschiedet werden. Doch bei der entscheidenden Abstimmung fehlte es an der nötigen Anzahl von Abgeordneten, sodass keine Beschlussfähigkeit im Bundestag gegeben war. Nun wurde das Gesetz im zweiten Versuch erfolgreich verabschiedet.

Ein Meilenstein im Klimaschutz

Mit dem am 21. September 2023 beschlossenen EnEfG setzt der Bundestag einen wichtigen Schritt zur Eindämmung des weltweiten Klimawandels und zur Verbesserung der Versorgungssicherheit. Das EnEfG enthält ehrgeizige Ziele und Maßnahmen, die Unternehmen, Rechenzentren und die öffentliche Hand zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz verpflichten.

Doch wie sehen die Details des EnEfG aus?

Die öffentliche Hand übernimmt eine Vorbildfunktion in Sachen Energieeinsparung, und dies wird durch klare Verpflichtungen unterstützt. Bund und Länder sind dazu angehalten, Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen, die zu jährlichen Einsparungen von 45 Terawattstunden (TWh) beim Endenergieverbrauch führen sollen.

Um diese Vorbildfunktion in der Steigerung der Energieeffizienz von Bund und Ländern zu verwirklichen, werden künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Das EnEfG legt außerdem fest, dass Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt werden müssen, um das Ziel einer jährlichen Gesamtendenergieeinsparung von 2 % zu erreichen. Die konkreten Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele obliegen den öffentlichen Einrichtungen auf Bund- und Länderebene, die eigenständig darüber entscheiden.

Das Energieeffizienzgesetz sieht vor, dass Unternehmen, deren durchschnittlicher Jahresenergieverbrauch der letzten drei Jahre mehr als 7,5 GWh beträgt, zukünftig dazu verpflichtet sind, 20 Monate nach in Kraft treten des EnEfG bzw. erlangen der Pflichtvoraussetzung ein Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Hierzu lohnt es sich die Veröffentlichung im Bundesanzeiger im Blick zu behalten. Eine Veröffentlichung ist im Laufe der KW 39/40 zu erwarten. Zudem müssen die wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen, welche im Rahmen der Einführung von Energie- bzw. Umweltmanagementsystemen oder der im EDL-G vorgeschriebenen Durchführung von Energieaudits identifiziert werden, in Plänen erfasst und veröffentlicht werden – über die Maßnahmen entscheiden die Unternehmen. Anwendung kann in diesem Fall das Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 finden, welches nach internationalen Standards genormt ist.

Verpflichtungen für Unternehmen

Das Gesetz fordert Unternehmen außerdem auf, bei der Produktion entstehende Abwärme zu vermeiden oder wiederzuverwerten, wenn dies machbar und zumutbar ist. Für Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch der letzten drei Jahre von durchschnittlich mehr als 2,5 GWh besteht eine Verpflichtung zur Berichterstattung und Auskunft gegenüber wärmeabnehmenden Unternehmen. Rechenzentren werden dazu verpflichtet, Energieeffizienzstandards einzuhalten und verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen.

Was sind die Ziele bis 2045?

Das EnEfG orientiert sich an den EU-Energieeffizienzrichtlinien und verfolgt ambitionierte Ziele. Die gesetzten Ziele erstrecken sich bis zum Jahr 2045 und werden ab 2027 regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Diese Ziele haben die klare Absicht, die Primärenergieverbräuche bis 2030 um beeindruckende 39,3 % und den Endenergieverbrauch bis 2030 um 26,5 % im Vergleich zu 2008 zu reduzieren. Bis zum Jahr 2045 strebt das EnEfG an, den Endenergieverbrauch sogar um eindrucksvolle 45 % im Vergleich zu 2008 zu senken.

Das EDL-G bleibt in Kraft

Wichtig zu beachten ist, dass das bereits bestehende Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) trotz des EnEfG nicht außer Kraft gesetzt wird. Die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits bleibt an die Vorgaben des bestehenden Gesetzes gebunden.

Das Energieeffizienzgesetz markiert einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen den Klimawandel und zur Sicherstellung unserer Energieversorgung. Es legt klare Ziele fest und verpflichtet Unternehmen und Institutionen, ihren Energieverbrauch zu reduzieren und nachhaltige Energiepraktiken zu fördern.

Sie sind mit Ihrem Unternehmen betroffen und/oder sich nicht ganz sicher, was auf Sie zukommt? Sprechen Sie uns gern an und wir schauen gemeinsam:

  1. Welchen Einfluss das EnEfG auf Ihr Unternehmen hat,
  2. ob die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 notwendig ist und
  3. wieso eine Einführung mit uns unkompliziert aussehen kann, sodass Sie maximal zukunftsfähig aufgestellt sind.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Ihr direkter
Ansprechpartner
Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Ihr direkter Ansprechpartner
Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Vielen Dank! Wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden diese schnellstmöglich bearbeiten.
Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist etwas schief gelaufen.