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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Im Unternehmenskontext ist es entscheidend, Energie- und Betriebskosten im Blick zu behalten. Angesichts der breiten Medienpräsenz und Komplexität des Themas Energie und Nachhaltigkeit stellt sich die Frage, wie Unternehmen mit vertretbarem Aufwand Energie- und CO2-Einsparpotenziale erschließen können, um Kosten zu senken.
Eine clevere Möglichkeit bietet das Förderprogramm der BAFA für Energieberatung in Nichtwohngebäuden, Anlagen und Systemen. Dieses Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit zwei Modulen der Bundesförderung.
Modul 1 umfasst das Energieaudit nach DIN EN 16247, während wir uns heute auf Modul 2 konzentrieren: die Energieberatung nach DIN V 18599.
Die Förderung erstreckt sich auf Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und Neubau, die darauf abzielen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien von Beginn an in den Planungs- und Entscheidungsprozess zu integrieren. Ziel ist es, die Effizienzpotenziale dieser Gebäude zum individuell günstigsten Zeitpunkt voll auszuschöpfen.
Gegenstand der Förderung ist ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept, das entweder einen Schritt-für-Schritt-Sanierungsfahrplan über einen längeren Zeitraum oder eine umfassende Sanierung zur Erreichung des Standards eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes aufzeigt.
Für Neubauberatungen von Nichtwohngebäuden wird die Förderung gewährt, wenn das Ziel ein bundesgefördertes Effizienzhaus ist.
Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
Die Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude durch das BAFA unterstreicht die Bedeutung, frühzeitig auf eine ganzheitliche Betrachtung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien zu setzen. In dem Unternehmen die Möglichkeit erhalten, individuelle Sanierungskonzepte zu entwickeln und finanzielle Unterstützung zu erhalten, wird der Weg zu einer nachhaltigen Energiezukunft geebnet.
Jedoch ist auch hier bei der Antragstellung ab dem 01.07.2023 eine Energieberatung nur förderfähig, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude“ in der jeweiligen Kategorie gelistet ist. Es ist erneut wichtig zu betonen, dass auch wir in dieser Kategorie aufgeführt sind und als Experten für Energieeffizienz gelten.
Die DIN V 18599 ist ein unverzichtbares Werkzeug für alle Akteure, die sich für eine nachhaltige und energieeffiziente Zukunft einsetzen. Durch ihre Anwendung können wir nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und langfristig Kosten einsparen.
Haben Sie Fragen zur aktuellen Fördermittellandschaft, oder Bedarf sich mit einem unserer ExpertInnen auszutauschen? Dann laden wir Sie herzlich ein auf uns zuzukommen. Wir freuen uns auf Sie!