Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

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Ab Mai 2026 treten in Deutschland neue Anforderungen an den Energieausweis in Kraft. Grundlage hierfür ist die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie, die eine europaweite Vereinheitlichung der energetischen Bewertung von Gebäuden vorsieht. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ergeben sich daraus insbesondere im Falle von Verkauf, Vermietung oder umfassender Sanierung neue Rahmenbedingungen. Eine wesentliche Änderung betrifft die bisherige Effizienzklassenskala. Die bislang in Deutschland verwendete Einteilung von A+ bis H wird schrittweise durch eine EU-weit einheitliche Skala von A bis G ersetzt. Dabei ist die Klasse A künftig ausschließlich sogenannten Nullemissionsgebäuden vorbehalten, während die Klasse G die energetisch schwächsten 15 Prozent des nationalen Gebäudebestands abbilden soll.
Die neuen Vorgaben gelten nicht nur für Wohngebäude, sondern ebenso für Gewerbeimmobilien und öffentliche Gebäude, darunter Bürogebäude, Produktionsstätten, Bildungseinrichtungen und Verwaltungsgebäude. In diesen Bereichen gewinnt der Energieausweis zunehmend an Bedeutung als Grundlage für Sanierungsstrategien, Förderentscheidungen sowie die langfristige Investitionsplanung.
Die Einführung der neuen Effizienzskala stellt lediglich einen Teil der umfassenden Änderungen dar. Zukünftig müssen Energieausweise deutlich erweiterte Informationen enthalten und über die reine energetische Einstufung hinausgehen. Hierzu zählen insbesondere verpflichtende Empfehlungen zur energetischen Modernisierung, beispielsweise zur Optimierung von Heizungsanlagen, zur Verbesserung der Gebäudehülle durch geeignete Dämmmaßnahmen oder zum Austausch von Fenstern. Ziel dieser erweiterten Anforderungen ist es, Eigentümerinnen und Eigentümern eine belastbare Entscheidungsgrundlage für energetische Sanierungsmaßnahmen bereitzustellen. Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich des Energieausweises ausgeweitet. Neben den bereits bestehenden Verpflichtungen bei Verkauf und Neuvermietung ist die Vorlage künftig auch bei Mietvertragsverlängerungen sowie bei umfangreicheren Renovierungsmaßnahmen erforderlich.
Die Nichtvorlage eines gültigen Energieausweises stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bestehende Energieausweise behalten weiterhin ihre reguläre Gültigkeit von zehn Jahren. Ab Mai 2026 ist jedoch bei entsprechenden Anlässen die Vorlage eines Energieausweises erforderlich, der den neuen europäischen Vorgaben entspricht. Flankiert werden diese Entwicklungen durch politische Diskussionen auf nationaler Ebene, insbesondere im Hinblick auf mögliche Anpassungen des Gebäudeenergiegesetzes.
Die aktuellen gesetzlichen Neuerungen betreffen sämtliche neu ausgestellten Energieausweise, unabhängig davon, ob es sich um einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis handelt. Beide Varianten stellen die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand einer standardisierten Effizienzskala dar und enthalten darüber hinaus konkrete Empfehlungen zur energetischen Modernisierung.
Weiterführende Informationen zu den unterschiedlichen Ausweisarten und deren Anforderungen finden Sie auf der folgenden Seiten. Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen die ExpertInnen der encadi GmbH jederzeit zur Verfügung.

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