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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Angesichts der stetigen Nachfrage zur Hebung von Einsparpotenzialen sowie zu Fördermöglichkeiten, aber auch den ambitionierten Zielen der Bundesregierung, die Treibhausgase in den kommenden Jahren zu reduzieren, haben wir uns dazu entschlossen die Expertise unseres Unternehmens in dem Bereich der Energieeinsparpotenziale in der Landwirtschaft zu erweitern.
Besonders die Bereiche der pflanzlichen Erzeugung wie Gartenbau, Gewächshaustechnik, Anlagen zur gekühlten Lagerung und Trocknungsanlagen für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie die erneuerbaren Energien versprechen für die Zukunft ein hohes Einsparpotenzial.
Als nun zugelassene, sachverständige Person für diesen Bereich, freuen wir uns diese Aufgabe unserem Kollegen Martin Deiters anzuvertrauen.
„Die Zulassung als sachverständige Person im Rahmen des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau erlaubt es uns, die Expertise bezüglich Anlagentechnik und Know-How aus dem Nichtwohngebäude in die Landwirtschaft zu transferieren. Hierdurch können wir unseren Kunden einen deutlichen Mehrwert bieten.“
Die Bundesregierung sieht in der Landwirtschaft ein großes Potential zur Umsetzung es Klimaschutzplans 2030. Die Landwirtschaft ist für circa 10 % der Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich. Das Ziel der Bundesregierung ist es, mit Hilfe des Bundesprogramm Energieeffizienz in der Landwirtschaft, bis 2030 den CO2 Ausstoß um 16 Millionen Tonnen im Vergleich zu 2014 zu senken.
Das Bundesprogramm wird dabei wie folgt unterteilt:
- Beratungs-, Wissenstransfer- & Informationsmaßnahmenwerden gefördert, um Defizite zu minimieren und Energieeinsparpotenziale herauszuarbeiten, wie beispielsweise die Nutzung von erneuerbaren Energien in der Landwirtschaft
- Investitionen für langlebige Wirtschaftsgüter, um die CO2-Emissionen in den Produktionsprozessen zu senken.
Neben einem Abschluss in einer einschlägigen Fachrichtung im Zusammenhang mit einem Hochschulstudium, muss die zugelassene Person ebenso Erfahrungen in der Landwirtschaft aufweisen und die geforderten landwirtschaftlichen Qualifikationen nachweisen. Ergänzend müssen Nachweise über die Qualifikation im Bereich Energieeffizienz vorliegen. Abschließend muss die Person auch eine dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, in der praxisbezogene Kenntnisse, über die betriebliche Energieberatung oder landwirtschaftliche Beratung erworben wurden, nachweisen.
Demnach können wir Sie nun, nicht nur in der Landwirtschaft, zu energierelevanten Themen beraten, sondern dürfen diese Beratung auch gefördert anbieten, was zu einem deutlichen Mehrwert für Sie führt. Neben der Energie- und Ressourcenberatung mit einer Förderquote von bis zu 80 % erstellen wir für Sie erforderliche Einsparkonzepte und unterstützen bei der Antragstellung.
Sprechen Sie uns gern an und wir schauen gemeinsam, wie so ein Projekt bei Ihnen aussehen kann.