Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

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Das Bundeskabinett hat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie das Netzanschlusspaket beschlossen. Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere den Ausbau von Windenergie, Photovoltaik und Biomasse sowie die künftige Integration erneuerbarer Energien in den Strommarkt. Ziel ist es laut Bundesregierung, den Ausbau stärker an den verfügbaren Netzkapazitäten auszurichten und die Systemkosten zu begrenzen.
Ein zentraler Bestandteil der EEG-Novelle ist die stärkere Berücksichtigung der Netzsituation beim Ausbau erneuerbarer Energien. Künftig sollen neue Wind- und Photovoltaikanlagen verstärkt dort entstehen, wo die bestehende Netzinfrastruktur ausreichend Kapazitäten bietet. Für Regionen mit absehbaren Netzengpässen sind besondere Regelungen vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen Entschädigungszahlungen bei netzbedingten Abregelungen von Anlagen eingeschränkt werden. Gleichzeitig soll der Netzausbau fortgeführt werden.
Mit der Reform plant die Bundesregierung, die Marktintegration erneuerbarer Energien weiter auszubauen. Neue Wind-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen sollen ihren Strom künftig schrittweise eigenständig über die Direktvermarktung vermarkten. Die bisherige Einspeisevergütung soll für Neuanlagen nach den derzeitigen Plänen schrittweise auslaufen. Für die Übergangsphase sind ergänzende Regelungen vorgesehen, um den Wechsel in die Direktvermarktung zu unterstützen.
Die Bundesregierung hält an den bestehenden Ausbauzielen für erneuerbare Energien fest. Zusätzlich sollen Ausschreibungen für weitere 12 Gigawatt Windenergieleistung an Land erfolgen. Der weitere Ausbau soll dabei stärker an Netzkapazitäten und Systemanforderungen ausgerichtet werden.
Im Bereich Photovoltaik soll künftig ein stärkerer Fokus auf Freiflächenanlagen gelegt werden. Für neue PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt ist vorgesehen, dass ab 2027 keine dauerhafte Förderung mehr gewährt wird. Bestehende Anlagen bleiben von dieser Regelung unberührt und behalten ihre zugesagten Förderansprüche.
Für Biomasse sieht die Bundesregierung weiterhin eine Rolle als flexibel einsetzbare Erzeugungstechnologie vor. Das Ausbauziel soll auf 9,5 Gigawatt installierte Leistung bis 2030 angehoben und bis 2035 fortgeführt werden. Damit sollen insbesondere bestehende Anlagen, deren bisherige Förderzeiträume auslaufen, eine Perspektive für den Weiterbetrieb erhalten.
Geplant ist außerdem der verstärkte Einsatz von Contracts for Difference (CfDs). Dieses Förderinstrument soll Investitionen absichern und gleichzeitig Mechanismen zur Begrenzung von Übererlösen enthalten. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen dadurch Investitionen in erneuerbare Energien unterstützt und Förderkosten begrenzt werden.
Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Die Entwürfe müssen im weiteren parlamentarischen Verfahren beraten und verabschiedet werden, bevor die neuen Regelungen in Kraft treten können.

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