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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

30
November
2022
2 Min.

Dezember Abschlag – Soforthilfe für Haushalte und Unternehmen in Kraft getreten

Gesetzeslage

Nach der Empfehlung der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ wurde nun die Soforthilfen für Erdgas- und Wärmekunden für den Dezember 2022 zugestimmt. Das Gesetz wurde am 14. November 2022 vom Bundesrat beschlossen und ist am 19. November 2022 in Kraft getreten.

Die angespannte Lage auf dem Energiemarkt sei weiterhin kritisch zu betrachten. Obwohl die Handelspreise an der Energiebörse zuletzt zurückgegangen sind, ist eine Tendenz der zukünftigen Preise reine Spekulation. Somit ist es um so wichtiger, dass der Bundesrat dem Vorschlag „Soforthilfe Dezember“ der Gaskommission zugestimmt hat und so für eine erste Entlastung bei privaten Verbrauchern und Unternehmen sorgt, so Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck.

Welche Entlastungen erhalten Verbraucher und Unternehmen?

Für den Monat Dezember 2022 werden Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Standlastprofil (SLP) sowie kleine und mittelständische Unternehmen, mit einer registrierten Leistungsmessung (RLM) mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden, durch die Soforthilfe entlastet. Die Entlastung gilt also nicht für RLM-Lieferstellen mit mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden. Außerdem werden Krankenhäuser nicht entlastet und Entnahmestellen, bei denen der Gasbezug zur kommerziellen Strom- und Wärmeerzeugung genutzt wird.

Hierbei sollen die Abschlagszahlungen im Dezember sowohl für Gas als auch für Fernwärme erlassen werden. Die Energielieferanten bekommen die ausbleibenden Abschlagszahlungen für den Dezember vom Bund erstattet. Die Finanzierung erfolgt durch den hierfür neu ausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

Besondere Ausnahmeregelung für RLM-Entnahmestellen mit einem Verbrauch über 1,5 Millionen Kilowattstunden, wenn:

  • das Erdgas überwiegend im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft bezogen wird,
  • es sich um zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • staatliche anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein oder
  • Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen handelt.

Warum es weiterhin wichtig ist, Energie zu sparen.

Die Verhinderung einer Gasmangellage ist essentiell für die Zukunft. Das Ziel muss weiterhin sein, Energie zu sparen, um so den Preisdruck am Gas- und Wärmemarkt zu verringern.

Wie geht es nun weiter? Was sind die nächsten Schritte?

Die ersten Gesetzesentwürfe für die geplante Strom- und Gaspreisbremse und Abschöpfung von Überschusserlösen liegen seit dem 22. November 2022 vor. Die Gesetzesentwürfe wirken noch recht schwammig, viele Regelungen sind unklar und noch unzureichend ausformuliert. Daher bleibt es abzuwarten, wie es weitergeht und eine finale Version dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden kann.

Schauen Sie daher gerne auch weiterhin bei uns vorbei und informieren Sie sich über die neuesten Entwicklungen.

 

 

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