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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Nach der Empfehlung der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ wurde nun die Soforthilfen für Erdgas- und Wärmekunden für den Dezember 2022 zugestimmt. Das Gesetz wurde am 14. November 2022 vom Bundesrat beschlossen und ist am 19. November 2022 in Kraft getreten.
Die angespannte Lage auf dem Energiemarkt sei weiterhin kritisch zu betrachten. Obwohl die Handelspreise an der Energiebörse zuletzt zurückgegangen sind, ist eine Tendenz der zukünftigen Preise reine Spekulation. Somit ist es um so wichtiger, dass der Bundesrat dem Vorschlag „Soforthilfe Dezember“ der Gaskommission zugestimmt hat und so für eine erste Entlastung bei privaten Verbrauchern und Unternehmen sorgt, so Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck.
Für den Monat Dezember 2022 werden Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Standlastprofil (SLP) sowie kleine und mittelständische Unternehmen, mit einer registrierten Leistungsmessung (RLM) mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden, durch die Soforthilfe entlastet. Die Entlastung gilt also nicht für RLM-Lieferstellen mit mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden. Außerdem werden Krankenhäuser nicht entlastet und Entnahmestellen, bei denen der Gasbezug zur kommerziellen Strom- und Wärmeerzeugung genutzt wird.
Hierbei sollen die Abschlagszahlungen im Dezember sowohl für Gas als auch für Fernwärme erlassen werden. Die Energielieferanten bekommen die ausbleibenden Abschlagszahlungen für den Dezember vom Bund erstattet. Die Finanzierung erfolgt durch den hierfür neu ausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds.
Die Verhinderung einer Gasmangellage ist essentiell für die Zukunft. Das Ziel muss weiterhin sein, Energie zu sparen, um so den Preisdruck am Gas- und Wärmemarkt zu verringern.
Die ersten Gesetzesentwürfe für die geplante Strom- und Gaspreisbremse und Abschöpfung von Überschusserlösen liegen seit dem 22. November 2022 vor. Die Gesetzesentwürfe wirken noch recht schwammig, viele Regelungen sind unklar und noch unzureichend ausformuliert. Daher bleibt es abzuwarten, wie es weitergeht und eine finale Version dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden kann.
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