Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

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In den vergangenen Monaten gab es im Zuge des fortschreitenden Omnibusverfahrens zu CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), ESRS (European Sustainability Reporting Standards) und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) wesentliche Entwicklungen – teils mit finalen Beschlüssen. Ziel der Anpassungen ist es, bürokratische Anforderungen zu reduzieren, Schwellenwerte präziser zu definieren und Berichtsprozesse zu vereinfachen. Für zahlreiche Unternehmen bedeutet dies eine spürbare Entlastung. Gleichzeitig bleibt jedoch ein relevanter Unternehmenskreis weiterhin berichtspflichtig.
Mit Omnibus I hat sich die Europäische Union am 9. Dezember 2025 auf angepasste Schwellenwerte geeinigt. Neben den Unternehmen der ersten Berichtswelle sind künftig alle Unternehmen mit mehr als 1.000 MitarbeiterInnen und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro zur Berichterstattung nach der CSRD und damit auch zur Anwendung der EU-Taxonomie verpflichtet. Die Regelung gilt sowohl für Unternehmen mit Sitz in der EU als auch für Unternehmen aus Drittstaaten, sofern diese über Tochtergesellschaften oder Niederlassungen innerhalb der EU verfügen. Die neuen Schwellenwerte werden voraussichtlich mit der Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2026 wirksam.
Für Unternehmen, die unter die neuen Schwellenwerte fallen, zeichnen sich zugleich positive Entwicklungen ab. Die Berichtsanforderungen sollen künftig deutlich vereinfacht und stärker quantitativ ausgerichtet werden. Am 3. Dezember 2025 hat die EFRAG der Europäischen Kommission die Entwürfe der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgelegt. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit bleibt bestehen, wird jedoch klarer strukturiert und praxisnäher ausgestaltet. Die geplanten Erleichterungen bei der Datenbeschaffung sollen den administrativen Aufwand sowie die Kosten für Unternehmen spürbar reduzieren und die Berichtsprozesse insgesamt vereinfachen. Für Unternehmen eröffnet sich damit die Möglichkeit, den Nachhaltigkeitsbericht neu zu denken und ihn von einer reinen Pflichtaufgabe zu einem strategischen Steuerungsinstrument weiterzuentwickeln.
Auch im Bereich der unternehmerischen Sorgfaltspflichten sieht das Omnibusverfahren Anpassungen vor. Die Due-Diligence-Pflichten gelten künftig ausschließlich für sehr große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Die Anforderungen folgen einem risikobasierten Ansatz: Unternehmen sollen sich auf jene Bereiche ihrer Wertschöpfungskette konzentrieren, in denen nachteilige Auswirkungen am wahrscheinlichsten auftreten. Werden mehrere Bereiche mit vergleichbarer Wahrscheinlichkeit oder Schwere identifiziert, ist eine Priorisierung vorzunehmen – insbesondere mit Blick auf direkte Geschäftspartner. Zur weiteren Reduzierung des administrativen Aufwands entfällt die Verpflichtung zu einem vollständigen Mapping der gesamten Wertschöpfungskette. Stattdessen ist eine strukturierte Scoping-Analyse ausreichend.
Die Entwicklungen im Rahmen des Omnibusverfahrens führen insgesamt zu einer stärkeren Fokussierung und Vereinfachung der regulatorischen Anforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Während ein Teil der Unternehmen von deutlichen Entlastungen profitiert, bleibt für weiterhin berichtspflichtige Unternehmen die frühzeitige Auseinandersetzung mit den angepassten Vorgaben unerlässlich.

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