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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
In 2021 startet die neue Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) und kann seit dem 2. Januar beim BAFA beantragt werden. Einzelmaßnahmen sind Energieeffizienzmaßnahmen, mit denen kein sogenannter Effizienzhaus-Standard erreicht werden muss. Die BEGEM gehört zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Folgende Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden sind ab 2021 zuschussfähig (Stand 17.12.2020):
Zusätzlich werden folgende Punkte gefördert im Zusammenhang mit einer der o. g. Maßnahmen:
· Fachplanung und Baubegleitung: 50 % Zuschuss, bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid
· Erforderliche Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme (z. B. Baustelleneinrichtung, Demontage)
· Für die Antragstellung der Maßnahmen Nummer 3 und 4 ist eine Fachunternehmererklärung¹ erforderlich. Die Nachweisführung kann alternativ durch einen gelisteten Experten (https://www.energie-effizienz-experten.de) erfolgen
· Die Fachplanung und Baubegleitung ist ausschließlich förderfähig durch Beratung eines gelisteten Experten (https://www.energie-effizienz-experten.de)
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¹ Einhaltung der technischen Mindestanforderungen, sowie über die mit der Maßnahme erreichte Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes im Sinne einer Erhöhung der Energieeffizienz und/oder des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes und die voraussichtlichen Kosten