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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Ein Energieausweis beschreibt die energetische Qualität eines Gebäudes. Durch die Angabe eines Energiekennwertes wird die energetische Beurteilung und der Vergleich zum gesetzlich vorgeschriebenen Sollwert – je nach Bau Alter und Nutzung - ermöglicht.
Die Grundsätze zur Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen werden in der Energieeinsparverordnung (GeG) festgelegt, wo auch zwischen verbrauchs- und bedarfsbezogenen Energieausweisen unterschieden wird. Der verbrauchsbezogene Energieausweis bezieht sich auf tatsächliche Verbrauchsdaten aus der Vergangenheit. Der bedarfsbezogene Energieausweis hingegen ermittelt auf Basis ingenieurstechnischer Berechnungen einen theoretischen Energiebedarf und ist deutlich aufwändiger.
Sowohl Energiebedarfs- als auch Energieverbrauchsausweise für Nichtwohngebäude gehören für unsere Ingenieure zum Daily Business. Zunächst einmal prüfen wir kostenlos anhand Ihrer spezifischen Situation die Anforderungen an einen Energieausweis und leiten ab, ob: Ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis erforderlich ist. Anschließend fertigt einer unserer geschulten Ingenieure den entsprechenden Energieausweis mit witterungsbereinigten Daten bzw. überschlägiger Heiz- und Kühllastberechnung an und gibt Ihnen Empfehlungen für kostengünstige Modernisierungen.