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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

23
September
2020
ca. 2 Min. Lesezeit

Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 laut BAFA wieder zumutbar

EnAudit

Im Frühjahr dieses Jahres, am 07. April 2020, äußerte sich das BAFA über Herrn Thorsten Herdan (Leiter der Abteilung „Energiepolitik – Wärme und Effizienz“) via Rundschreiben zu den Fristen für energieauditpflichtige Unternehmen. Man zeigte Verständnis für die Wichtigkeit des Schutzes von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Unternehmen, sagte zu, Fristüberschreitungen zur Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 bis auf Weiteres nicht zu sanktionieren und stellte auf unbestimmte Zeit die Stichprobenkontrollen ein. Wir berichteten in unserem Newsfeed.

Am 18. September 2020 erfolgte ein weiteres Rundschreiben, in dem verkündet wird, dass aus Sicht des BAFA die Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 in vielen Fällen wieder zumutbar seien. Genauer heißt es im Rundschreiben:

„Auch wenn das Infektionsgeschehen sich weiter als dynamisch darstellt und von einer Überwindung der Corona-Pandemie auf absehbare Zeit keine Rede sein kann, ist die Durchführung von Energieaudits in vielen Fällen wieder möglich und zumutbar.“

Stichprobenkontrollen für Energieaudits wieder aktiv

Demzufolge ist die Stichprobenkontrolle seit dem 18. September 2020 wieder aktiv, sodass energieauditpflichtige Unternehmen wieder mit Post rechnen können. Hat ein Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie dessen Frist zu Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 nicht halten können, ist es seit dem 18. September 2020 dazu verpflichtet, dieses Versäumnis baldmöglichst nachzuholen. Das BAFA räumt jedoch einen Ermessensspielraum für nicht durchgeführte Energieaudits bis zum 28. Februar 2021 ein. Besonders Krankenhäuser und Unternehmen aus der Altenpflege und dem Gesundheitswesen dürften in diesen Ermessensspielraum fallen.

Nachzulesen sind die Informationen unter den FAQ/Fragen des BAFA.

Haben Sie die Frist versäumt und sind an einer reibungslosen Durchführung eines rechtskonformen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 interessiert?

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